Stand: 24.06.2008

Nutzungsbedingungen und Lizenzvertrag Quintarium

Folgende Nutzungsbedingungen gelten für das Online-Angebot www.quintarium.de und den damit verbundenen Spielmodulen wie der zum Download angebotenen Client-Software. Diese Teile werden nachfolgend zusammenfassend als Quintarium bezeichnet. Das Quintarium wird hergestellt und betrieben von QuinWorlds, vertreten durch René Bühling, Software- und Webseitenentwicklung, Jakobine-Lauber-Str. 10, 86157 Augsburg. Das Angebot richtet sich an private Verbraucher im Sinne von §13 BGB, die nachfolgend als Teilnehmer bezeichnet werden.

Die Teilnahme am Quintarium und die hierfür eingeräumten Nutzungsrechte sind an die Einhaltung des hier beschriebenen Regelwerks gebunden. Verstöße gegen die hier genannten Nutzungsbedingungen können den dauerhaften Ausschluß von der Teilnahme sowie das Erlöschen von Nutzungsrechten zur Folge haben.

§1 Benutzerkonto

  1. Um am Quintarium teilzunehmen, ist es erforderlich, dass sich jeder Teilnehmer auf der Webseite des Spiels registriert und einen Spielaccount anlegt.
    1. Der Teilnehmer versichert und stellt sicher, dass alle von ihm gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
    2. Der Spielaccount ist personengebunden und nicht übertragbar. Die Nutzung eines Accounts durch mehrere Personen ist ebenso wie das Verkaufen oder kommerzielle Nutzen von Accounts oder anderen virtuellen Gütern des Quintariums nicht erlaubt.
    3. Jeder Teilnehmer muss sich selbst mit genau einem Account registrieren. Das Anlegen mehrerer Accounts pro Teilnehmer ist nicht erlaubt.
  2. Der Teilnehmer hat Sorge dafür zu tragen, dass die bei der Registrierung erhaltenen Zugangsdaten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Passwort wird von QuinWorlds-Mitarbeitern nicht erfragt und darf Dritten niemals preisgegeben werden.
  3. Es ist Teilnehmern verboten sich mit anderen als den eigenen Accountdaten anzumelden oder dies zu versuchen.
  4. Der Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder Teile davon kann das Sperren oder Löschen des Accounts zur Folge haben.

§2 Client-Software

  1. Um das Quintarium-Spiel spielen zu können, ist es erforderlich, die auf der Webseite angebotene Spielsoftware (Client) herunterzuladen und auf einem PC zu installieren. QuinWorlds gewährt dem Teilnehmer für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als “Lizenz“ bezeichnet), die Spielsoftware auf einem oder mehreren Computern zu installieren und zu benutzen. Die Software ist “in Benutzung“ wenn sie in den Zwischenspeicher (d. h. RAM) geladen oder in einem Permanentspeicher (z. B. einer Festplatte oder CD-ROM oder einer anderen Speichervorrichtung) dieser Computer gespeichert ist. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
  2. Die Client-Software verbindet sich in unregelmäßigen Zeitabständen mit dem Quintarium-Spielserver, um neue Softwarekomponenten herunterzuladen und zu installieren, um ggf. Netzwerkspielfunktionen zu realisieren und um Nutzungsstatistiken an den Server zu senden.
    1. Der Teilnehmer wird den Datenaustausch mit dem Server sowie die Installation von Softwareaktualisierungen des Spielclients zulassen. Filterprogramme wie Firewalls sind entsprechend zu konfigurieren, so dass die Funktionen nicht beeinträchtigt werden.
    2. Es ist dem Teilnehmer untersagt die gesendeten und empfangenen Daten in irgend einer Form zu manipulieren, abzufangen oder die Client- und Serverschnittstellen in anderer als der durch das Spiel vorgesehenen Form zu nutzen. Dies umfasst auch das Genierieren von übermäßigem Datenverkehr (Internet-Traffic) durch direkte Angriffe auf den Server oder das häufige manuelle oder maschinelle Auslösen der Aktualisierungsfunktion des Clients in kurzen Zeitabständen. Weiterhin ist der Einsatz, die Herstellung und/oder die Verbreitung von Softwareprogrammen oder Anleitungen untersagt, die derartigen manipulativen Einfluss auf den Spielbetrieb vornehmen können oder dokumentieren. Dies betrifft vor allem, aber nicht nur, Popup- oder Werbeblocker und Automatisierungsprogramme (Bots).
    3. Der Teilnehmer erklärt sich durch die Annahme dieser Nutzungsbedingungen damit einverstanden, dass Daten über sein Spielverhalten und seine demografischen Eigenschaften erfasst und zur Verbesserung des Produkts durch QuinWorlds ausgewertet werden. QuinWorlds verpflichtet sich, die gesammelten Daten, sorgsam zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die genauen Datenschutzbestimmungen sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
  3. Das Decompilieren oder Zurückentwickeln von Programmcode ebenso wie das Extrahieren, Verändern und/oder Veröffentlichen von Ressourcen der Webseite oder des Spielclients ist nicht gestattet, es sei denn mit schriftlicher Zustimmung des Rechteinhabers QuinWorlds. Die in der Software enthaltenen Copyright-Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.
  4. Die mit dieser Nutzungsvereinbarung gewährte Nutzungslizenz an der Spielsoftware umfasst nicht das Recht, die Software (offline oder online) zu vertreiben, zu vermieten oder zu verleihen. Jede Form der Verbreitung der Software bedarf der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers QuinWorlds.
  5. Obwohl die Produktion der Client-Software mit höchster Sorgfalt hinsichtlich Qualität und Fehlerfreiheit erfolgt, trägt der Teilnehmer selbst die Verantwortung für sämtliche Folgen und eventuelle Schäden an Soft- und Hardware die durch Installation und Einsatz der Software entstehen können. Der Teilnehmer ist verpflichtet, entdeckte Programmfehler an QuinWorlds zu melden und nicht zum eigenen Vorteil auszunutzen.

§3 Integration von Werbung

  1. QuinWorlds behält sich vor, das gesamte Angebot um Inhalte von Werbetreibenden zu ergänzen. Diese Inhalte weisen spielintern anzeigenartige Eigenschaften auf und enthalten niemals ausführbaren oder zusätzlich zu installierenden Programmcode. Persönliche Daten des Teilnehmers oder der Betriebssystemumgebung werden hierbei nicht ausgelesen und nicht an Dritte gesendet.
  2. Der Teilnehmer stimmt der Einblendung von Werbeinhalten innerhalb des Quintariums zu und erklärt sich bereit, automatisch ablaufende technische Prozesse der Integration von Werbeinhalten zuzulassen.

§4 Kosten

  1. Die Nutzung des Quintariums ist für Teilnehmer derzeit kostenlos.
  2. Ein Anspruch auf Kostenfreiheit besteht jedoch nicht. QuinWorlds behält sich das Recht vor, jederzeit Teile des Spiels in kostenpflichtige Leistungen zu ändern oder kostenpflichtige Erweiterungen einzuführen.
  3. Die Clientsoftware erfordert eine dauerhafte Internetverbindung deren Kosten der Teilnehmer selbst zu tragen hat.

§5 Verfügbarkeit

  1. QuinWorlds ist bemüht größtmögliche Verfügbarkeit des Angebots zu gewährleisten. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die technische Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit und Resistenz gegenüber Angriffen Dritter.
  2. QuinWorlds behält sich vor, das Angebot jederzeit ersatzlos einzustellen oder zu verändern.

§7 Widerruf der Nutzungsrechte

Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug gerät oder die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde die Originalsoftware und vorhandene Kopien herausgeben und gespeicherte Programme löschen. Auf Anforderung des Lizenzgebers wird er die Herausgabe und Löschung schriftlich versichern.

§6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§7 Sonstige Bestimmungen

  1. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in Textform, insbesondere durch Fax oder E Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen etwas anderes bestimmt ist. Die Schriftformabrede selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Vertrages.
  2. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dieser Vereinbarung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Augsburg.
  3. Diese Vereinbarungen können durch QuinWorlds jederzeit aktualisiert oder geändert werden. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Webseite des Projekts einsehbar.